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Gutachten
Erstellung von privaten Gutachten auf Plastisch Chirurgischem Fachgebiet wie etwa nach Verbrennungen/Verbrühungen, nach Rekonstruktionen und Unfällen für Versicherungen aller Art.
Des Weiteren private Gutachten im Bereich der kompletten Handchirurgie wie z.B. nach Amputationen, Brüchen, fehlverheilten Brüchen, Sehnenverletzungen usw. wie auch insbesondere nach Nervenverletzungen an der Hand und am Fuß bzw. der unteren Extremität.
(Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs 3 ÄrzteG 1998).
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